Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen ist auf Sonntag, den 07. Juni 2009, zusammen mit der Europawahl, vorgezogen worden. Der amtierende Gemeinderat bleibt bis zum Ablauf der Wahlperiode am 20. Oktober 2009 im Amt. Der neu gewählte Gemeinderat tritt erstmals am 04. November 2009 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
In Vorbereitung der Wahl beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Anzahl der Wahlbezirke von bis bisher 16 auf 17 zu erhöhen mit der Folge, dass anstatt wie bisher „nur“ 32, demnächst 34 Mitglieder im Gemeinderat vertreten sind. Davon werden 17 direkt gewählt (sogenannte Wahlkreisgewinner); die anderen 17 Ratsmitglieder ziehen über die „Liste“ ein.
Die Befürworter der Aufstockung berufen sich auf das geänderte Kommunalwahlgesetz. Die Änderung habe man nicht gewollt, dazu sei man vielmehr gesetzlich gezwungen worden. Letzteres stimmt nach Auffassung der UWG nicht.
Richtig ist zwar die Änderung des Kommunalwahlgesetzes bezüglich der Mindest- und Höchstgrenzen der Einwohner bzw. der Wahlberechtigten in einem Wahlbezirk. Die neue Bestimmung hat jedoch keine Auswirkung auf die Gemeinde Wenden. Es hätte bei 16 (minimal veränderten) Wahlbezirken bzw. 32 Ratsmitgliedern bleiben können, wie die UWG schlüssig – jedoch erfolglos - darlegte.
Die übrigen drei im Gemeinderat vertretenen Fraktionen (CDU, SPD, „Grüne“) versprechen sich von der Aufstockung offensichtlich bessere Wahlchancen. Parteiinteresse dürfte der wahre Grund für die Änderung gewesen sein. Jedenfalls gibt das Kommunalwahlgesetz dazu keinen Anlass!
Und was haben die Bürgerinnen und Bürger davon? Praktisch gar nichts! Sie dürfen die Zeche bezahlen. Mit etwa 25 000 € werden sie zur Kasse gebeten. So viel werden die beiden zusätzlichen Ratsmitglieder (mindestens) kosten!
