Position der UWG zum Gewerbegebiet "Ostheldener Höhe"

Erhalt und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Wenden sieht die UWG Wenden als kommunale Pflichtaufgabe

Position der UWG zum Gewerbegebiet "Ostheldener Höhe"

Beitragvon Ulrich Heinrich » Mo 26. Jan 2009, 13:02

Wirtschaftsförderung als zentrale kommunale Aufgabe dient der Sicherung und Verbesserung der Lebensbedingungen in der Gemeinde. Dieses Ziel kann durch Initiativen erreicht werden, die den Unternehmensbestand sowohl quantitativ wie qualitativ nicht nur erhalten, sondern sogar ausbauen. Nur so können bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Stellen geschaffen werden. Dazu gehört ein ausreichendes Angebot an attraktiven Gewerbeflächen für die Ausweitung ansässiger und die Ansiedlung neuer Unternehmen.

Ein unternehmerfreundlicher Standort ist ein entscheidender Faktor für eine Erfolg versprechende Wirtschaftsförderung. Aus verschiedensten Gründen kann es jedoch schwierig sein, neue Gewerbeflächen auszuweisen. Der Protest von Naturschützern und Anwohnern, die Beeinträchtigungen befürchten, ist verständlich. Die Bedenken sind ernst zu nehmen und in den umfangreichen Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren überzeugend auszuräumen.

Andererseits gehört die Einsicht dazu, dass es uns allen in der Gemeinde Wenden ohne eine leistungsfähige Wirtschaft (einschl. Handel und Gewerbe) nicht möglich sein wird, die hohen Standards in den Schulen, in der Kultur- und Sportförderung, im Sozialbereich, bei Straßenbau und -unterhaltung sowie bei den sonstigen zahlreichen freiwilligen Leistungen der Gemeinde auf Dauer zu erhalten.

Dass es der Gemeinde Wenden vergleichsweise gut geht, ist weitgehend der Gewerbesteuer zu verdanken. Hier zahlt sich die kluge Wirtschaftspolitik der Vergangenheit aus, namentlich die Schaffung der Gewerbegebiete in Gerlingen und Hünsborn (die mittlerweile „ausgebucht“ sind).

Diese erfolgreiche Strategie ist zukunftsorientiert fortzusetzen. Stillstand bedeutet Rückgang. Vor diesem Hintergrund unterstützt die UWG die Planungen für das Interkommunale Gewerbegebiet „Ostheldener Höhe“, dass in Zusammenarbeit mit der Stadt Kreuztal geschaffen werden soll. Auch wenn die Landesregierung grundsätzlich ihre Zustimmung erteilt hat, ist derzeit noch offen, ob das Vorhaben tatsächlich realisiert werden kann.

Eine Grundvoraussetzung ist (durch Verlegung der L 714) der direkte Anschluss an die „HTS“ und damit an die Autobahn A 4. Nur so lässt sich zusätzlicher (Schwer-)Verkehr in den Ortschaften vermeiden. Zugleich ist ein „Autobahnanschluss“ ein wesentlicher (auch finanzieller) Standortvorteil für die Unternehmen. Sollte diese verkehrstechnische Lösung nicht zustande kommen, egal aus welchen Gründen, dürfte das Gewerbegebiet „gestorben“ sein.

Zudem sind weitere hohe Hürden in dem umfänglichen (und zeitraubenden) gesetzlichen Genehmigungs- bzw. Prüfverfahren unter Beteiligung der verschiedensten Institutionen (und Interessengruppen) zu überwinden. Auch deren Ausgang bleibt abzuwarten.

Des Weiteren spielen die nicht unerheblichen Grunderwerbs-, Planungs- und Erschließungskosten eine mitentscheidende Rolle. Schließlich müssen die Grundstückspreise wettbewerbsfähig sein.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich, wie oben bereits angedeutet, gegen solche Vorhaben Bürgerprotest erhebt. Insoweit ist der von der CDU-Ortsunion Schönau/Altenwende initiierte Widerstand gegen das geplante Gewerbegebiet legal und grundsätzlich nicht zu verurteilen. Wenn jedoch behauptet wird, es wären keine (oder nur oberflächlich) Alternativstandorte geprüft worden, stimmt das nicht. Im Januar 2008 hat die Gemeinde eine 18-seitige (!) Alternativprüfung zur Fortschreibung des Regionalplans vorgelegt. Ausführlich und nachvollziehbar wird darin das Fehlen von geeigneten Alternativstandorten dokumentiert.
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